​Beachtung der Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

Der „unverbindliche Verkaufspreis“ (UVP) wird vom Hersteller oder Großhändler als Endkundenpreis empfohlen, um dem Markt einen Standard vorzugeben.

Der Vorteil ist, dass die Händler sich nicht selbst um die Preisfindung kümmern müssen. Der Nachteil ist, dass man sich mit UVP auch nicht vom Wettbewerb differenzieren kann und über andere Wege Kundenvorteile bieten muss.