Die Kommanditgesellschaft (KG)
Merkmale einer Kommanditgesellschaft (KG)
Firma: Personen-, Sach-, Fantasie- oder Mischfirma mit Zusatz KG
Gründerzahl: mind. 2 oder mehrere natürliche Personen
Kapitalaufbringung: Kein Mindestkapital. Einlage in Geld, Sachen oder Rechten möglich. Vertraglich abänderbar.
Haftung: Komplementäre haften voll mit ihrem Gesamtvermögen, sind also Vollhafter. Der Kommanditist ist Teilhafter und haftet nur mit seiner Einlage. Gesetzliche Regelung ist zwingend.
Geschäftsführung: Komplementäre sind berechtigt und verpflichtet Geschäftsführer zu sein. Die Kommanditisten sind von dieser Stellung ausgeschlossen. Bei außergewöhnlichen Geschäften ist die Zustimmung der Kommanditisten notwendig. Der Kommanditist hat ein Kontrollrecht: Er kann ein bis max. zwei Mal im Jahr Bilanzen und Bericht einfordern. Diese Regelung ist vertraglich änderbar.
Vertretung: Einzelvertretungsmacht des Komplementärs. Jeder Komplementär kann die KG alleine wirksam vertreten. Der Kommanditist ist nicht ermächtigt die KG zu vertreten (Verträge mit Dritten abzuschließen). Hier ist die gesetzliche Regelung zwingend.
Ergebnisverteilung: 4% auf die Einlage, Rest im angemessenen Verhältnis bei Gewinn. Bei Verlust wird dieser unter den Komplementären zu gleichen Teilen aufgeteilt, bei Kommanditisten im angemessenen Verhältnis und höchstens bis zur Einlage. Diese Regelung ist vertraglich änderbar.