Die Unternehmergesellschaft (UG)
Merkmale der Unternehmergesellschaft (UG)
Firma: Personen-, Sach-, Fantasie- oder Mischfirma mit Zusatz UG
Gründung: Mind. ein Gesellschafter bis max. drei Gesellschafter.
Kapital: Das Stammkapital beträgt mind. 1€. Das Mindeststammkapital muss in bar (keine Sacheinlagen) und vor der Eintragung ins Handelsregister aufgebracht werden.
Haftung: Es haftet nur die juristische Person (das Privatvermögen der Gesellschafter ist nicht haftbar). Die Haftung ist somit beschränkt auf das Betriebsvermögen.
Geschäftsführung: Durch mind. einen oder mehr bestellte Geschäftsführer
Vertretung: Durch mind. einen oder mehr bestellte Geschäftsführer (nach innen und nach außen)
Gewinnverteilung: Im Verhältnis zur Stammeinlage. Es gibt allerdings eine Sonderregelung. 25% des erwirtschafteten Gewinns müssen als Rücklage einbehalten werden bis das Stammkapital für eine GmbH vorhanden ist (25.000€). Dann kann man sich entscheiden, ob man eine GmbH wird oder weiterhin als UG agiert.
Verlustverteilung: Die Rücklagen werden als Verlustausgleich genutzt.
Organe: Wie bei der GmbH
Geschäftsführer: Der Geschäftsführer hat die Aufgabe der Geschäftsführung und Vertretung. Dieser ist ein Gesellschafter oder auch ein Dritter. Der Geschäftsführer muss ins HR eingetragen werden.
Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan und wird dann verpflichtet, sobald man mehr als 500 Mitarbeiter hat. Dieser Aufsichtsrat überwacht den Geschäftsführer, prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht.
Gesellschafterversammlung: Tritt bei mehreren Gesellschaftern in Kraft und ist das Beschlussorgan. In den Zuständigkeitsbereich fallen: Jahresabschluss und Gewinn; Bestellung, Entlassung und Abberufung des Geschäftsführers und die Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten